Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Datenschutz
12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Tresor Records GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter merch@tresorberlin.com
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche - in den Warenkorb - in einem so genannten Warenkorb sammeln. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche - Weiter zur Kasse - zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.
3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist der Verkäufer zu Teillieferungen auf seine Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5.3. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
5.4. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5.5. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

9. Haftung

9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes

10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

11. Datenschutz

11.1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Verkäufer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
11.3. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Verkäufer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
11.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Verkäufer finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

12.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.2. Vertragssprache ist deutsch.

 

 

Hausordnung für den Tresor Club

Hausordnung für den Tresor Club Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher*innen der Anlage die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Gelände, das heißt der Tresor Club einschließlich aller Zuwege insbesondere der vorgelagerte Platz (Privatgrundstück). Die Hausordnung gilt sowohl an allen Veranstaltungstagen als auch an allen sonstigen Tagen für alle Beschäftigten, Nutzer*innen und deren Mitarbeiter*innen sowie die Besucher*innen des Tresor Club und alle sonstigen Personen (nachfolgend „Besucher*innen"), egal aus welchem Grund diese den Tresor Club betreten.

1.2 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

2. Ziel der Hausordnung Ziel der Hausordnung ist es,

• die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten,

• den Tresor Club vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

3. Hausrecht

3.1 Die Tresor Berlin GmbH (nachfolgend „Betreiber") übt das Hausrecht in der gesamten Anlage aus. Während der Veranstaltungen wird das Hausrecht durch den Betreiber und / oder dem vom Betreiber beauftragten Ordnungsdienst ausgeübt.

4. Zutritt und Aufenthalt von Besuchern zu der Veranstaltung

4.1 Der Ordnungsdienst darf Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Ziffer 6 ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Ordnungsdienst ist dabei auch berechtigt, die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass verbotene Gegenstände im Sinne der Ziffer 6 mitgeführt werden.

4.2Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt zum Tresor Club nicht gestattet.

5. Verweigerung des Zutritts

5.1 Besucher*innen, die

• die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern,

• die Anordnungen des Ordnungsdienstes nicht befolgen, erkennbar unter Alkoholoder Drogeneinfluss stehen,

• erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind, erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder verbotene Gegenstände im Sinne der Ziffer 6 mit sich führen,

• diskriminierendes Verhalten an den Tag legen wird der Zutritt zum Tresor Club verweigert oder diese werden des Hauses verwiesen, ohne dass der Eintritt erstattet wird.

5.2 Besucher*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder Sicherheitsgründe dem Zutritt entgegenstehen.

6. Verbotene Gegenstände

6.1 Allen Besucher*innen, die die Anlage betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:

• Waffen jeder Art; • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können; • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind; • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.; • Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.; • Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megafon, Gasdruckfanfaren); • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung, (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen; • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen, Kinderwagen; • Laserpointer, Trillerpfeifen; • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); • jegliche Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. • Tiere jeglicher Art.

6.2 Schirme, Rucksäcke, größere Taschen u.Ä. dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben.

7. Verhalten

7.1 Alle Besucher*innen hat der Mitwirkungspflicht, insbesondere bei einer Räumung oder Evakuierung nachzukommen.

7.2 Alle Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass kein andere*r geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Alle Besucher*innen haben den Anordnungen der Ordnungskräfte, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Durchsagen sind stets zu beachten und den Anweisungen ist Folge zu leisten.

7.3 Sämtliche gefundenen Gegenstände sind an der Garderobe abzugeben.

7.4 Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies dem Betreiber oder dem Ordnungsdienst unverzüglich mitzuteilen.

7.5  Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungsund Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

8. Verbotene Verhaltensweisen

8.1 Es ist untersagt: • die Veranstaltung zu stören • politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzutun • Fluchttreppenhäuser und -türen zu benutzen, außer wenn zu einer Räumung aufgefordert wird • Bereiche (z.B. Funktionsräume, Arbeitsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. auf die sich die jeweilige Zutrittsberechtigung nicht erstreckt, zu betreten • mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten; Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen • Werbematerial, Drucksachen, Flugblätter zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; Bauliche Anlagen, Einrichtungen, oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen; Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;

8.2 Das Mitbringen und Gebrauchen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Fotound Filmkameras ist nicht gestattet.

8.3 Es ist verboten Ton- oder Bildaufnahmen, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse im Ganzen oder Einzelnen aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder anderen Personen zugänglich zu machen oder diese gewerblich zu verbreiten.

8.4 Dem Betreiber obliegt das alleinige Recht, in der Anlage Merchandisingartikel, Speisen und Getränke sowie Waren jeder Art zu verkaufen, unentgeltlich zu verteilen oder dieses Recht auf Dritte zu übertragen.

9. Durchsetzung der Hausordnung Der Betreiber und der von ihm eingesetzte Ordnungsdienst werden nach Ermessen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dafür sorgen, dass die Hausordnung befolgt wird. Das Recht des Veranstalters und des Betreibers, von dem Besucher Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

10.Videoüberwachung

10.1 Aus Sicherheitsgründen werden Teile des Gebäudes und des Außengeländes videoüberwacht.

11.Haftung

11.1 Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht.

11.2 Die Haftung des Betreibers und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bzw. der Veranstalter, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11.3 Die Haftung des Betreibers oder des jeweiligen Veranstalters ist außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

11.4 Der Betreiber haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten seines Personals beruht.

11.5 Die Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.

11.6 Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Betreiber haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.

11.7 Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen einem Besucher und dem Betreiber individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen den vorgenannten Regelungen vor.

11.8 Unfälle oder Schäden sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen.

12.Schlussbestimmungen

12.1 Diese Hausordnung tritt ab dem 01.01.2019 in Kraft.

12.2 Diese Hausordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.

12.3 Diese Hausordnung ist an dem Zugang zum Tresor Club an der Kasse öffentlich einsehbar.

 

English: House Rules for the Tresor Club By entering the area covered by the house rules, visitors to the facility accept the validity of these house rules.

1. Area of Application

1.1 The house rules in their current version apply to the entire premises, i.e., the Tresor Club including all access routes, in particular the square in front (private property). The house rules apply to all employees, users, and their staff as well as visitors to the Tresor Club and all other persons (hereinafter referred to as "visitors") on all event days and on all other days, irrespective of the reason for which they enter the Tresor Club.

1.2 Violations of the provisions of the house rules may result in immediate expulsion, exclusion from the event or, in serious cases, a permanent ban from the premises.

2. Aim of the House Rules The aim of the house rules is to - to prevent danger to or damage to persons and property, and to ensure that events run smoothly, - to protect the Tresor Club from damage and contamination.

3. Domiciliary Rights

3.1 Tresor Berlin GmbH (hereinafter referred to as the "Operator") shall exercise domiciliary rights throughout the premises. During events, domiciliary rights are exercised by the Operator and/or the security service commissioned by the Operator.

4. Access and Stay of Visitors at the Event

4.1 The security service may examine persons - also by using technical aids - to determine whether they pose a security risk due to alcohol or drug consumption or because they are carrying prohibited objects in accordance with Item 6. In doing so, the security service is also entitled to demand the presentation of identification documents if there are indications that prohibited items as defined in Item 6 are being carried.

4.2 Persons under the age of 18 are not permitted to enter the Tresor Club.

5 Denial of Access

5.1 Visitors who - refuse to agree to control measures - do not follow the orders of the security staff, are recognizably under the influence of alcohol or drugs, - are recognizably prepared to use violence or incite violence, are recognizably intending to disrupt the event, or are carrying prohibited objects as defined in Item 6, - display discriminatory behavior will be refused entry to the Tresor Club or will be expelled from the premises without reimbursement of the entrance fee.

5.2 Visitors may be refused entry if official requirements or security reasons prevent entry.

6. Forbidden Objects

6.1 All visitors* entering the facility are prohibited from carrying the following items: - Weapons of any kind. - Objects that can be used as weapons or projectiles. - Gas spray bottles, corrosive or staining substances, or pressurized containers for gases that are highly flammable or harmful to health, except for commercially available pocket lighters. - Glass containers, bottles, cans, plastic canisters, hard packaging, or other items made of glass or any other fragile, shattering or particularly hard material. - Pyrotechnic material such as fireworks, Bengal fires, smoke bombs, smoke powder, flares, sparklers, etc... - Fire-hazardous objects, poles, sticks (except for those with walking disabilities upon presentation of a disability card), etc... - Mechanically or electrically operated noise instruments (e.g., megaphone, gas trumpets). - Writings, posters, and other objects that serve to express opinions of any kind (e.g., racist, xenophobic, radical right-wing, national socialist or political propaganda material). - Bulky objects such as ladders, stools, (folding) chairs, boxes, suitcases, large bags, baby carriages. - Laser pointers, whistles. - Drugs as defined by the German Narcotics Act (Betäubungsmittelgesetz - BtMG); - any foodstuffs; exceptions apply to guests who are required to carry food and beverages due to illness upon presentation of a medical certificate or appropriate identification. Also exempt from a ban is the catering of babies and small children. - Animals of any kind.

6.2 Umbrellas, backpacks, larger bags, etc. may not be taken along, but must be handed in at the checkroom.

7. Conduct

7.1 All visitors are obliged to cooperate, especially in the event of evacuation.

7.2 All visitors must behave in such a way that no other person is harmed, endangered, or obstructed or inconvenienced more than is unavoidable under the circumstances. All visitors must obey the instructions of the security forces, in particular the police, the fire department, and the event manager. Announcements must always be heeded, and instructions followed.

7.3 All found objects are to be handed in at the checkroom.

7.4 In the event of personal injury or damage to property, the operator or the security service must be notified immediately.

7.5 All technical equipment such as fire alarms, hydrants, electrical distribution and control panels, telephone distributors and heating and ventilation systems must remain freely accessible and unobstructed. All entrances and exits as well as escape routes and emergency exits must be kept clear without restriction.

8. Prohibited Conduct

8.1 It is prohibited - to disturb the event. - to use or disseminate political propaganda and actions, racist, xenophobic, anti-constitutional slogans, or emblems, or to express right-wing extremist attitudes through gestures. - To use escape stairwells and doors, except when ordered to evacuate. - to enter areas (e.g., function rooms, work rooms, VIP, and media areas, etc.) that are not open to the public or to which the respective access authorization does not extend. - throw objects of any kind or spill liquids of any kind, light fires, fireworks, flares, smoke powder, smoke bombs, Bengal fires, rockets, sparklers, or other pyrotechnic objects. - distribute advertising material, printed matter, leaflets and carry out collections; label, paint or stick-on buildings, facilities, or paths; defecate outside the toilets or contaminate the building by throwing away objects, waste, packaging, empty containers or similar; restrict or obstruct escape routes.

8.2 It is not permitted to bring or use audio and video recording devices or photo and film cameras.

8.3 It is prohibited to record, transmit or otherwise disseminate via the Internet or other media sound or image recordings, descriptions, or event results in whole or in detail, or to make them available to other persons or to disseminate them commercially.

8.4 The operator has the sole right to sell merchandising articles, food and beverages as well as goods of any kind in the facility, to distribute them free of charge or to transfer this right to third parties.

9. Enforcement of the House Rules The operator and the security service appointed by him will ensure, at his discretion and in compliance with the applicable legal provisions, that the house rules are followed. The right of the organizer and the operator to claim damages from the visitor remains unaffected.

10. Video Surveillance

10.1 For security reasons, parts of the building and the outdoor area are under video surveillance.

11. Liability

11.1 Visitors enter the facility at their own risk. The operator is not liable for personal injury or property damage caused by third parties.

11.2 The liability of the operator and its vicarious agents or organizers, regardless of the type, is limited to intent and gross negligence, except for personal injury or in the cases provided by law.

11.3 The liability of the operator or the respective organizer is limited to the compensation of the foreseeable, contract-typical damage except for damages to life, body, or health as well as other damages in case of intentional or grossly negligent actions.

11.4 The Operator shall not be liable for the loss of items unless this is due to culpable conduct on the part of its personnel.

11.5 Visitors shall be liable in accordance with the applicable statutory provisions. Parents are liable for their children.

11.6 At events, there is a risk of possible hearing and health damage due to increased volume. The operator shall only be liable for damage to hearing and health within the scope of statutory liability if it and its vicarious agents can be charged with intent or gross negligence.

11.7 Agreements deviating from the above regulations and made in writing between a visitor and the operator on an individual basis take precedence over the above regulations.

11.8 Accidents or damages are to be reported to the operator immediately.

12. Final Provisions

12.1 These house rules shall come into force as of 01.01.2019.

12.2 These house rules can be changed by the operator at any time and without giving reasons. Any new edition of these House Rules shall supersede any previous edition and thus invalidate the latter.

12.3 These House Rules are available for public inspection at the entrance to the Tresor Club at the cash desk.

 

Garderobenordnung (DE)

1. Innerhalb der Öffnungszeiten des Clubs wird die Garderobe gegen Aushändigung einer Garderobenmarke zur Aufbewahrung angenommen.
Gegenstände welche die Größe eines üblichen Stadtgepäcks überschreten (Koffer, Reisetaschen, etc.) können nur im Ausnahmefall aufbewahrt werden.

2. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe nur bei Vorlage der Garderobenmarke, ohne Nachprüfung der Berechtigung, aus.

3. Die Wiederbeschaffungskosten für verlorene Garderobengegenstände gehen zu Lasten des Besuchers.

4. Rechtsansprüche bei Verlust oder Beschädigung können nur geltend gemacht werden, wenn der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal informiert hat.

5. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die TRESOR BERLIN GmbH die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 100,00 €.

7. Bei in den abgegebenen Gegenständen befindlichen Sachen beschränkt sich die Haftung der TRESOR BERLIN GmbH auf Schäden, die aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Garderobenpersonals verursacht worden sind.

8. Nicht abgeholte Sachen werden nach Ablauf eines Tages als Fundsache
behandelt.

9. Die Aufbewahrungszeit von Fundsachen liegt für Kleidungsstücke bei 3 Monaten und für andere Wertgegenständen bei 6 Monaten. Fundsachen können innerhalb dieser Fristen nur nach vorheriger Absprache abgeholt werden.

Kontaktadresse für Anfragen/Gesuche ist: lostandfound@tresorberlin.com

 

Wardrobe Regulations (EN)

1) Within the opening hours of the club the wardrobe will be accepted for storage in return of a coat check ticket handed out to the guest. Items that exceed the
size of normal city luggage (suitcases, travel bags, etc.) can only be stored in exceptional cases.

2) The wardrobe staff will hand out belongings only upon presentation of the coat check ticket and without further verification of authorization.

3) The replacement costs for lost wardrobe items are at the expense of the guest.

4) Legal claims for loss or damage of wardrobe items can only be asserted if the guest informs coat check staff immediately.

5) With the handing over of the coat check ticket, TRESOR BERLIN GmbH is liable for intentional or grossly negligent violation of the duty of storage obligation by the cloakroom staff. Any further liability is excluded.

6) The liability is limited to the current value of the deposited items up to a maximum amount of 100,00 €.

7) For items deposited, the liability of TRESOR BERLIN GmbH is limited to damages caused intentional or grossly negligent behavior of the checkroom
personnel.

8) Unclaimed items will be treated as lost property after one day.

9) The storage period for lost property is 3 months for items of clothing and 6 months for other valuables. Lost property can only be collected within these periods by prior arrangement.

The contact address for enquiries/searches is: lostandfound@tresorberlin.com